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EnWG2005§28r§28sAnwBek

Bekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes

vom 26.06.2024 · BGBl. I 2024, Nr. 216a

Inhaltsübersicht (2 Einträge)
  1. (XXXX)
  2. Schlussformel

Volltext

(XXXX)

Nach § 28r Absatz 10 und § 28s Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 161) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 21. Juni 2024 die beihilferechtliche Genehmigung zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt hat und die genannten Vorschriften jeweils nach Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach Maßgabe dieser Genehmigung anzuwenden sind.

Schlussformel

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Quelle Volltext: gesetze-im-internet.de. Verbindlich ist allein die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.